Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für Verträge, Lieferungen und Leistungen der Quinpro GmbH in den Bereichen Energie, Technik, Dach, Werbung und Stahlbau.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Quinpro GmbH, Zur Röbbeck 56, 42551 Velbert, Handelsregister: Amtsgericht Wuppertal, Handelsregisternummer HRB34559, USt.-ID-Nr. DE328396219, vertreten durch die Geschäftsführer Torsten Jedamczik und Dr. Uwe Weiner, nachfolgend „Quinpro“, und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Planung, Lieferung, Montage und Installation von Photovoltaik- und Solaranlagen, Elektrohandwerk, Dachdeckerhandwerk, Zimmereihandwerk, Wartung, Service und Monitoring von Anlagen sowie Printmedien, Druck- und Gestaltungsleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Quinpro ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Angebote von Quinpro sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Quinpro oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls ergänzenden Leistungsbeschreibungen.
Quinpro ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
Bei Photovoltaikanlagen umfasst die Leistung regelmäßig nicht die dauerhafte Gewährleistung eines bestimmten Energieertrags, da dieser von externen Faktoren wie Wetter, Standort und Nutzungsverhalten abhängt.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen, freien Zugang zu den Baustellen, Dachflächen, Technikräumen und Anschlusspunkten zu gewährleisten und behördliche Genehmigungen, Netzanschlusszusagen oder Zustimmungen Dritter, sofern nicht anders vereinbart, rechtzeitig einzuholen.
Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Quinpro ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Quinpro behält sich vor, Verzugszinsen sowie Mahnkosten zu berechnen.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von Quinpro.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
7. Termine und Leistungsfristen
Ausführungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
Höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse, Lieferengpässe von Vorlieferanten oder witterungsbedingte Einschränkungen berechtigen Quinpro zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.
8. Abnahme
Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, hat diese nach Fertigstellung der Leistung unverzüglich zu erfolgen.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in Gebrauch nimmt oder innerhalb von 7 Kalendertagen keine wesentlichen Mängel schriftlich gerügt werden.
9. Gewährleistung und Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Offensichtliche Mängel sind Quinpro unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln ist Quinpro zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte geltend machen.
Herstellergewährleistungen, zum Beispiel für Wechselrichter von SolarEdge oder Huawei, bleiben hiervon unberührt und richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
10. Haftung
Quinpro haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11. Monitoring- und Online-Plattformen
Sofern Monitoring- oder Online-Plattformen, zum Beispiel SolarEdge oder Huawei, genutzt werden, übernimmt Quinpro keine Haftung für deren dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionalität oder Datenrichtigkeit.
Die Nutzung dieser Plattformen unterliegt zusätzlich den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
12. Print- und Druckleistungen
Bei Print- und Druckaufträgen ist der Auftraggeber für die inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich.
Farbabweichungen, die drucktechnisch bedingt sind, stellen keinen Mangel dar, sofern sie branchenüblich und zumutbar sind.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent sind zulässig.
13. Datenschutz
Quinpro verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf dieser Website zu entnehmen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von Quinpro.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Mai 2026